Regionale Förderprogramme für Wärmepumpen in Schleswig-Holstein 2024
In Schleswig-Holstein gibt es spezifische regionale Förderprogramme, die sich auf die Unterstützung von Wärmepumpensystemen konzentrieren, um die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Diese Programme bieten finanzielle Anreize und sind speziell auf die Bedürfnisse und Gegebenheiten des Bundeslandes zugeschnitten.
Bürgerenergiefonds
Der Bürgerenergiefonds ist ein Förderprogramm, das speziell auf die Unterstützung von Verbänden und Bürgerenergieprojekten in Schleswig-Holstein ausgerichtet ist. Ziel ist es, lokale Initiativen zu fördern, die einen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten. Hier sind einige Kernpunkte dieses Programms:
- Förderkriterien
Das Programm unterstützt vorbereitende Maßnahmen für Bürgerenergieprojekte in den Bereichen erneuerbare Wärme, neue Mobilität, erneuerbare Stromerzeugung, Energieeffizienz und Digitalisierung im Energiesektor. - Zielgruppe
Förderberechtigt sind Zusammenschlüsse von mindestens sieben natürlichen Personen sowie juristische Personen, sofern der Erstwohnsitz der Personen im Gemeindegebiet des durchgeführten Projekts liegt. - Förderumfang
Der maximale Zuwendungsbetrag liegt bei 200.000 Euro. Die Förderung ist bedingt rückzahlbar und verzinslich, mit einer unverzinslichen Laufzeit in den ersten zwei Jahren. - Voraussetzungen
Andere Fördermöglichkeiten müssen vorrangig in Anspruch genommen werden. Das Projekt darf noch nicht den erforderlichen Reifegrad für die Umsetzung erreicht haben.
Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 – Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme
Dieses Programm wurde von der Investitionsbank Schleswig-Holstein ins Leben gerufen, um die Klimaschutzziele im Wärmesektor des Bundeslandes zu erreichen. Es zielt darauf ab, Investitionen in nachhaltige Wärmeversorgungssysteme zu fördern:
- Zweck
Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und der Steigerung der Energieeffizienz im Bereich der Wärmeversorgung. - Förderbereich
Das Programm deckt eine breite Palette von Maßnahmen ab, einschließlich der Implementierung von Wärmepumpen, um eine umweltfreundliche Energieversorgung zu gewährleisten.
Antragsverfahren und Kumulierung
Die Antragstellung für diese Förderprogramme erfolgt über spezifische Portale und Antragsverfahren. Es ist wichtig zu beachten, dass eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen möglich ist, solange die jeweiligen Förderrichtlinien dies zulassen. Details zum Antragsprozess und zu den spezifischen Bedingungen finden sich auf den Webseiten der zuständigen Behörden und der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Für detaillierte Informationen, Antragsformulare und Beratung sollten Interessierte direkt die entsprechenden offiziellen Quellen kontaktieren. Die genannten Programme bieten eine ausgezeichnete Gelegenheit, in Schleswig-Holstein in nachhaltige Heizsysteme zu investieren und gleichzeitig von finanzieller Unterstützung zu profitieren.