Regionale Förderprogramme für Wärmepumpen in Niedersachsen 2024

In Niedersachsen gibt es attraktive Förderprogramme für den Einbau von Wärmepumpen, die darauf abzielen, den Übergang zu umweltfreundlicheren Heizsystemen zu erleichtern. Diese Programme bieten finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen, zinsgünstigen Krediten oder steuerlichen Förderungen.

Fördermöglichkeiten im Detail

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
    Diese Förderung unterstützt unter anderem die Nutzung von Wärmepumpen zu Heizzwecken. Je nach eingesetzter Heiztechnik und erschlossener Wärmequelle kann die Förderung zwischen 25% und 40% der Investitionskosten betragen. Ein zusätzlicher Bonus wird gewährt, wenn die Wärmepumpe Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzt oder wenn eine alte Heizungsanlage durch eine Wärmepumpe ersetzt wird​​.
  • KfW-Wohngebäude-Kredit (261)
    Dieses Programm bietet einen Förderkredit für verschiedene Bau- und Sanierungsmaßnahmen bis zu einem Betrag von 150.000 Euro, um bestimmte Effizienzhausstandards zu erreichen. Ein Tilgungszuschuss zwischen 5% und 25% ist ebenfalls Teil des Programms​​.
  • Steuerliche Förderung des Heizungstauschs
    Die Erneuerung der Heizungsanlage in selbstgenutztem Wohneigentum kann steuerlich geltend gemacht werden, wobei 20 Prozent der Aufwendungen (maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt), verteilt über drei Jahre, steuerlich abzugsfähig sind​​.
  • Wärmepumpenquartiere
    Speziell für ausgewählte Wohnquartiere in Niedersachsen werden elektrische Wärmepumpensysteme mit Mess-, Steuerungs-, Regelungs- und Übertragungstechnik gefördert. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art des Quartiers und der Technik, ergänzend zur Bundesförderung, mit Beträgen zwischen 500 und 7.250 Euro​​.

Antragsstellung und Beratung

  • Für die BEG-Zuschüsse ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die zuständige Stelle.
  • Den KfW-Wohngebäude-Kredit (261) können Sie direkt bei der KfW-Bankengruppe beantragen.
  • Die steuerliche Förderung des Heizungstauschs erfolgt über die Einkommenssteuererklärung.
  • Anträge für das Programm Wärmepumpenquartiere sind vor Beginn des Vorhabens bei der KEAN zu stellen.

Diese Programme tragen dazu bei, den Einsatz von umweltfreundlichen und effizienten Heizsystemen wie Wärmepumpen zu fördern und unterstützen die Energieeffizienz sowie den Klimaschutz in Niedersachsen. Für eine persönliche Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung, insbesondere zu den spezifischen Voraussetzungen und Bedingungen der einzelnen Programme, können Sie sich an die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen oder direkt an die NBank wenden.

Weitere Informationen zu den Förderprogrammen und den Antragsverfahren finden Sie auf den Webseiten der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und der NBank.